augur
“der andere blickwinkel”

“Rechenspiele” von Thomas Albrecht

zu einer möglichen Neuverteilung der Dezernatsposten mit den neuen Mehrheiten im Rat der Stadt Trier gibt es in einem lesenswerten Beitrag auf seiner Homepage (www.albrecht-trier.de):


Geschrieben von augur am 30. Juni 2009 :: Rubrik: unser Trier
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Außenaufnahmen von Gebäuden - Panoramafreiheit

(…) Im Hinblick auf Rechte des Architekten und die Außenansicht eines Bauwerkes hat der Gesetzgeber in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (=Architekten) zulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter, Hubschrauber) aus aufgenommen wurde. Auch darf kein anderer Aufnahmestandpunkt als ein allgemein zugänglicher gewählt werden, also nur von der Straße aus fotografiert werden und nicht etwa von einem gegenüberliegenden Haus. Dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Gebäude-Eigentümers, da dessen Grundstück ja nicht betreten wird und damit keine Verletzung des Eigentumsrechts und des daraus abgeleiteten Hausrechts erfolgt.

Werden Außenaufnahmen von Gebäuden mit Angabe des Namens der Bewohner und der Adresse veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und berührt Datenschutzinteressen. Ein derartiger Eingriff kann aber unter Umständen durch die Pressefreiheit gerechtfertigt sein, insbesondere dann, wenn die Bewohner zuvor anderen Berichterstattungen über ihre Wohnsituation zugestimmt haben, sog. Homestory (Vgl. BGH: zu Luftbildaufnahmen von Promi-Villen). (…)

http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html

(…) Panoramafreiheit wird auch Straßenbildfreiheit genannt. Panoramafreiheit bezeichnet das Recht, urheberrechtlich geschützte Gebäude von außen zu fotografieren und diese Fotos zu veröffentlichen. Dabei dürfen auch Privatgrundstücke fotografiert werden, allerdings nur, wenn das entsprechende Gebäude von einem öffentlichen Verkehrsweg aus sichtbar ist. (…)

http://foto.franzis.de/grundlagen/panoramafreiheit/

(…) In Deutschland ist „§59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen“ ausschlaggebend. In diesem heißt es:

„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

„(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“

Der Fotograf muss also die Aufnahme von einem öffentlichen Weg aus machen. Dies kann eine Straße oder auch ein Platz sein. Ist ein Privatweg oder ein privater Park öffentlich zugänglich, wird auch dieser als öffentlicher Weg bezeichnet. Ein U-Bahnhof oder eine Bahnhofshalle hingegen nicht. Im eigentlichen Sinne behandelt §59 UrhG nur urheberrechtlich geschützte Werke. In der Entscheidung über das „Friesenhaus“ vom Bundesgerichtshof heißt es allerdings, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt. Somit dürfen auch Gebäude oder sonstige Architektur in Privatbesitz fotografiert werden, solange das Foto von einem öffentlichen Weg aus aufgenommen wird. (…)

Quelle ebd.

Links aus Wikipedia zur Panoramafreiheit:

  • 2.2 Panoramafreiheit

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte


  • Geschrieben von augur am 29. Juni 2009 :: Rubrik: Allgemein
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    Guildo in kurzen Hosen im ZDF-Nachtstudio

    Kein Wunder, dass unser Meister heute (bzw. gestern) Abend nicht an der Porta auftreten konnte, denn er hatte einen wichtigeren Termin zum Thema “Deutscher Schlager” im ZDF Nachtstudio.

    Die gesamte Sendung: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/785068?inPopup=true


    Geschrieben von augur am 29. Juni 2009 :: Rubrik: Kultur
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    Aktuelle Nahverkehrspläne für Trier und VRT?

    Die letzten Nahverkehrspläne sind für das Jahr 2006 veröffentlicht worden und können hier runtergeladen werden:

    Nahverkehrsplan des ZV VRT
    Nahverkehrsplan 2006 (ca. 580 KB)
    Nahverkehrsplan 2006, Anlage Teil 1 (ca. 7,4 MB)
    Nahverkehrsplan 2006, Anlage Teil 2
    (ca. 7,4 MB)

    Nahverkehrsplan STADT TRIER
    Nahverkehrsplan inkl. Anlagen (ca. 1,2 MB)

    Nahverkehrsplan EIFELKREIS BITBURG-PRÜM
    Nahverkehrsplan (ca. 70 KB)

    Nahverkehrsplan LANDKREIS BERNKASTEL-WITTLICH
    Nahverkehrsplan inkl. Anlagen (ca. 100 KB)

    Nahverkehrsplan LANDKREIS TRIER-SAARBURG
    Nahverkehrsplan (ca. 190 KB)

    Nahverkehrsplan LANDKREIS VULKANEIFEL
    Nahverkehrsplan (ca. 110 KB)

    “Die Ausgestaltung des ÖPNV (=Öffentlicher PersonenNahVerkehr) in den Bereichen Planung, Gestaltung und Finanzierung ist Angelegenheit der Aufgabenträger, also der Landkreise im VRT und der kreisfreien Stadt Trier.
    Das Nahverkehrsgesetz spricht davon, dass die Verkehrsunternehmer die Aufgabenträger bei der Planung und Gestaltung des ÖPNV unterstützen sollen”

    Zitat Quelle: www.vrt-info.de/nahverkehrsplan.php


    Geschrieben von augur am 27. Juni 2009 :: Rubrik: Stadtwerke Trier
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    Süßstoffe in Flüssen und Kläranlagen nicht abbaubar

    Preisträger Grimme-Online-Award 2009

    Preisträger 2009

    Kategorie Information

    Kategorie Wissen und Bildung

    Kategorie Kultur und Unterhaltung

    Kategorie Spezial

    Kategtrie Publikumspreis

    Mehr…


    Geschrieben von augur am 24. Juni 2009 :: Rubrik: Allgemein
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    Endlich Forderungen von Attac erfüllt?

    “(…) Mit seinem harten Kurs gegen Steueroasen hat sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) durchgesetzt. Bei einem Treffen der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) einigten sich 20 Industrieländer auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Steuerhinterziehung. Anders als bisher sind nun auch die Schweiz, Luxemburg, Österreich und Belgien mit von der Partie.(…) WELT 24.06.09


    Attac-Aktionsplan zur Schließung von Steueroasen
    (Kurzfassung; zur Langfassung; Pressemitteilung; englische Fassung als PDF)

    Außenpolitische Maßnahmen gegenüber Nicht-EU-Steueroasen:

    Attac fordert die Bundesregierung auf, sofort mit möglichst vielen Ländern bi- und multilateral einen automatischen steuerlichen Informationsaustausch über Ländergrenzen hinweg zu vereinbaren. Länder, die sich dem verweigern, sollen mit Sanktionen belegt werden: Geschäfte mit ihnen müssen gemeldet werden, handelspolitische Vorteile werden aufgehoben und der Kapitalverkehr eingeschränkt. “Für die Steueroasen wären die Folgen gravierend. Freier Kapitalverkehr ist der Lebensnerv jeder Steueroase. Wenn man ihn beschränkt, ist der Steueroasenspuk schnell vorbei”, sagte der Attac-Steuerexperte Sven Giegold. “Wenn normale Banküberweisungen in Steueroasen nicht mehr möglich sind, werden diese Länder, was kein Finanzplatz sein will: anrüchig.” Ein solches Vorgehen gegenüber Nicht-EU-Steueroasen wie Liechtenstein, Singapur, den Kanal- und den Kaiman-Inseln sei lediglich eine Frage des politischen Willens.”


    Außenpolitische Maßnahmen gegen Steueroasen in der EU:

    Attac erwartet, dass sich die Bundesregierung innerhalb der EU für gemeinsame Mindeststeuersätze und Steuerbemessungsgrundlagen einsetzt und diese zu einem zentralen Punkt in künftigen EU-Verhandlungen macht. Bei den nächsten Budgetverhandlungen der EU müsse Deutschland klar machen, dass es als größter Nettozahler nicht mehr zur Verfügung steht, so lange die steuerliche Harmonisierung und die Schließung der Steueroasen in der EU nicht vorankommen. “Wir erwarten einen konsequenten Einsatz für die steuerlichen Grundlagen des Sozialstaates und eine gerechte Verteilung - ähnlich dem Engagement, das Regierungen in der EU für die Interessen von Bauern und Autokonzernen zeigen”, sagte Sven Giegold. Ein sozialer Ausgleich zwischen Globalisierungsgewinnern und -verlierern sei nur über Steuern möglich. Daher müsse es ein zentrales Ziel der Außenpolitik werden, transnationale Unternehmen und Vermögende auch in Zeiten der Globalisierung für die Finanzierung staatlicher Aufgaben in die Pflicht zu nehmen.


    Maßnahmen im Inland:

    Für das Inland sieht der Aktionsplan eine Lockerung des steuerlichen Bankgeheimnisses vor, so dass Kapitaltransfers in Steueroasen systematisch überprüft werden können, ohne dass erst ein Anfangsverdacht vorliegen muss. International verflochtene Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihre Firmenstruktur samt Tochterfirmen mit ausgewiesenen Gewinnen und gezahlten Steuern öffentlich zu machen. Deutschland könnte auch von Australien lernen: Dort werden die Daten von Kreditkarten aus Steueroasen genutzt, um Steuerflüchtlingen auf die Schliche zu kommen. Die Steuerbehörden sollen laut dem Aktionsplan personell verstärkt werden. Steuerhinterziehung in Millionenhöhe soll immer zu einer Gefängnisstrafe führen und - abgesehen von Bagatellfällen - die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft werden. Um die Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Niedrigsteuergebiete unattraktiver zu machen, fordert Attac zudem, die ertragsunabhängigen Komponenten der Gewerbesteuer zu stärken.

    Quelle


    Geschrieben von augur am 24. Juni 2009 :: Rubrik: Eine Welt
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    Kein Interesse am Bild in “Street View” bei Google?

    Dann gibt es den Links bei Google mit den “faq” mit der Mail und Postadresse, wo man unter anderem seine Adresse mit dem Widerspruch hinsenden kann, wenn man nicht per Bild bei Googles Street View erfasst werden möchte. Auch gibt es eine Anleitung, wie man direkt auf dem Bild eine Beschwerde an Google versenden kann. Darüberhinaus kann man auch auf folgendem Link sehen, welche Stadt als nächste abgelichtet wird (Trier ist da übrigens aufgelistet):

    http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html

    An streetview-deutschland@google.com wurden bereits etliche Beschwerden gesendet, bisher jedoch ohne Antwort von Google.


    Geschrieben von augur am 20. Juni 2009 :: Rubrik: Medien
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    Die Herzog Telecom AG

    Fundstücke aus dem Internet:

    Insolvenzverfahren gegen Herzog Telecom AG eröffnet

    Mobilfunkhändler ist zahlungsunfähig

    Am 1. Mai 2001 um 11 Uhr hat die Amtsgerichtsdirektorin in Trier, Frau Jutta Terner, das Insolvenzverfahren gegen die Herzog Telecom AG wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

    (…) Von den einst über 200 Mitarbeitern sind zurzeit noch etwa 50 Mitarbeiter bei der AG beschäftigt. “Im nächsten Monat werden es noch 40 sein. Einige haben gekündigt und eine neue Stelle gefunden. Von den 40 Mitarbeitern sind elf Azubis”, sagte Firmenchef Sven Herzog.

    Inzwischen ist das Unternehmen aus den Räumlichkeiten in der Diedenhofenerstraße in Trier aus- und wieder in seine ehemaligen Räumlichkeiten in der Luxemburger Straße eingezogen. Von den einst 26 Filialen sind nur noch weitere vier Standorte in Bonn, Saarbrücken, Trier und Wittlich übrig geblieben. (…) http://www.golem.de/0105/13720.html

    Bekanntmachung - Regulierter Markt - General Standard
    Aussetzung der Preisfeststellung , da unter den Handelsteilnehmern im Hinblick auf preisrelevante Sachverhalte ein Informationsungleichgewicht besteht:
    Herzog TELECOM AG
    Deutschland
    ISIN
    1. Aktien DE0005777700
    Aussetzung der Preisfeststellung ab: 03.07.2008, 12:13 Uhr
    Aussetzung der Preisfeststellung bis: auf weiteres
    Frankfurt am Main, den 03.07.2008
    Frankfurter Wertpapierbörse
    i. A.Katja Guske

    23 IN 23/01 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herzog Telekom AG, Diedenhofener Str. 1, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4040), vertr. d.: Sven Herzog, Diedenhofenerstr. 1, 54294 Trier, (Vorstand) wird das Verfahren eingestellt, da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken, § 207 InsO.

    Amtsgericht Trier, 30.06.2008


    Geschrieben von augur am 17. Juni 2009 :: Rubrik: Medien
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    Kommentar ARD Isabel Schayani zu IRAN

    Die Zeit der stillen Diplomatie ist vorbei

    Hunderttausende Iraner gehen auf die Straße und nehmen es mit dem hochbewaffneten Machtapparat auf. Und was sind die Waffen der Demonstranten? Sie nehmen ihre Handys mit und benutzen sie als Kameras. Diese Menschen sind bereit, ihr Leben zu opfern. Nun wird es Zeit, dass auch Deutschland endlich handelt, meint Isabel Schayani. [video tagesthemen 16.06.09]


    Geschrieben von augur am 17. Juni 2009 :: Rubrik: Allgemein, Eine Welt
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