Migrationsmuseum Lebenswege seit zwei Jahren online

Das rheinland-pfälzische Online-Museum „Lebenswege“ feiert sein zweijähriges Jubiläum. Erstmals hatte das Migrationsmuseum im Internet am 16. Dezember 2009 seine virtuellen Pforten geöffnet. Das Internet-Museum erzählt in Texten, Audio- und Videosequenzen, Originaldokumenten sowie Fotos die Migrationsgeschichte von Rheinland-Pfalz.

Ab heute ist „Lebenswege“ zusätzlich auch auf der Online-Videoplattform Youtube unter dem Link http://www.youtube.com/user/MigrationsmuseumRLP vertreten.

„Lebenswege“ – das Migrationsmuseum im Internet ist unter der Adresse www.lebenswege.rlp.de abrufb

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Unter Polizeischutz zur Kaufhalle

Julia Oelkers hat einen Film über Manuel Nhacuton gedreht, der vor 20 Jahren Vertragsarbeiter in Hoyerswerda war und die rassistischen Übergriffe hautnah miterlebt hat. Als die beiden jetzt wieder in der Stadt waren, wurden sie angepöbelt. Es habe sich nichts geändert, findet Nhacuton.

www.dradio.de

Am 17. September 1991 beginnen in Hoyerswerda die schwersten Angriffe auf Ausländer, die es seit Jahrzehnten in Deutschland gegeben hatte. Ein Gespräch mit Julia Oelkers und Manuel Nhacuton.
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Roma und Sinti in Europa

Den Kampf um die Anerkennung der NS-Verfolgung von Sinti und Roma in ganz Europa begleitet und unterstützt Aktion Sühnezeichen Friedensdienste seit Jahrzehnten. Nun dramatisiert die drohenden Abschiebungen von rund 10.000 in Deutschland zumeist als „Geduldete“ lebenden Roma in die Republik Kosovo die Situation der größten Minderheit Europas.

Alle bleiben.

Bei der Innenministerkonferenz in Hamburg wurde nur eine Minimallösung für jugendliche Geduldete erreicht. Damit sind neue Proteste für 2011 gegen die Abschiebung von 10.000 Roma aus Deutschland in den Kosovo notwendig.

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„Dies ist nicht mein Zuhause“

Die Ibrahimis fühlen sich, wie der 35-jährige Familienvater Ragip Ibrahimi es ausdrückt, von Deutschland „weggeschmissen“.

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Grundrechte nur auf dem Papier

„Die Regierung ist nicht bereit, diesen Menschen ein würdiges Leben zu garantieren“, sagt der Ombudsmann des Kosovo Sami Kurtesh über die Situation von Roma im Kosovo.

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Ich bin Roma und ich habe dieses Land verteidigt

Edward Paczkowski, Jahrgang 1930, schloss sich als Kind dem polnischen Widerstand an, überlebte Gestapo-Folter und fünf Konzentrationslager. Seine gesamte Familie wurde im NS-Völkermord an den Roma getötet.

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Petition: Asylrecht – Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die “Residenzpflicht” (Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) § 56 und §85 Punkt 2.) abgeschafft wird, die es Asylbewerber_innen und geduldeten Flüchtlingen verbietet, ihren Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen.

Begründung

Die Residenzpflicht, also das Verbot, den Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen, stellt für viele Betroffene eine enorme Einschränkung dar, der sie teilweise viele Jahre lang unterliegen. Das liefert sie der Willkür der Behörden aus, die über die Ausnahmegenehmigungen zu entscheiden haben. Viele setzen sich dann notgedrungen über das Verbot hinweg, was zu Prozessen, Geld- und Gefängnisstrafen führt, da Verstöße gegen die Residenzpflicht im Wiederholungsfall als Straftat gelten. Dabei nehmen sie nur wie wir alle ganz selbstverständlich ihr Recht aus Artikel 13 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Anspruch, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen. Der Besuch von Freunden, Verwandten und des Nachbarortes sollte möglich sein, ohne einen “Urlaubsschein” bei der Ausländerbehörde beantragen zu müssen, der von den Behörden oft abgelehnt wird.

Zur Unterzeichnung der Petition an den Deutschen Bundestag

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Kirchenasyl bringt Anerkennung als Flüchtlinge nach Selbsteintritt Deutschlands

Wie ein Weihnachtsgeschenk

Erst war das Kirchenasyl der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl erfolgreich. Und jetzt ist die afghanische Familie Sharifi auch als Flüchtlinge anerkannt. “Für uns ist das ein echtes Weihnachtsgeschenk”, kommentiert Gemeindepfarrer Volker Horlitz.

Das vierwöchige Kirchenasyl der afghanischen Familie Sharifi in der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl war im Februar diesen Jahres erfolgreich zuende gegangen. Durch den „Selbsteintritt“ (Dublin II Verordnung) der Bundesrepublik konnte das Asylverfahren für die Familie in Deutschland beginnen. Jetzt wurde die Familie nach § 60, Absatz 1 des Aufenthaltgesetzes als Flüchtlinge anerkannt.„Wir sind überglücklich und bedanken uns von Herzen bei allen, die uns unterstützt haben“, sagt Mari Sharifi (33). Sie ist froh, nicht wieder nach Afghanistan zu ihren Peinigern zurückkehren zu müssen. Auch die 11-jährige Sameera freut sich, in Deutschland in die Schule gehen zu können. „In Afghanistan dürfen Mädchen nicht soviel lernen“. Die drei Kinder der Sharifis sind inzwischen gut integriert. Die älteste Tochter Sonya (17) möchte gerne später Medizin studieren.

Relativ kurzer Zeitraum

Als anerkannte Flüchtlinge kann die Familie Sharifi/Yusufi nun endgültig in Deutschland bleiben. Die Eltern erhalten ab sofort eine Arbeitserlaubnis, die Familie genießt innerhalb der Bundesrepublik Freizügigkeit und hat Anspruch auf Leistungen wie etwa Kindergeld. Die Kinder können die begonnene Schulausbildung abschließen.

Rechtsanwalt Peter Knitsch: “Ich bin froh, dass wir diese Entscheidung innerhalb eines für Asylanerkennungsverfahren immer noch relativ kurzen Zeitraums von rund zehn Monaten erwirken konnten.” Die verübten Gewalttaten insbesondere gegenüber Mari und Sonya Sharifi aufgrund ihres Geschlechts und ihrer pro-westlichen Einstellung in Afghanistan waren “sehr massiv”.

Endlich das zukünftige Leben planen

Die Familie habe nun endlich die Sicherheit, in Deutschland bleiben zu können und nicht wieder abgeschoben zu werden. Knitsch: “Mit dieser Sicherheit können Eltern und Kinder zum ersten Mal seit langer Zeit ihr zukünftiges Leben längerfristig planen.” Die Entscheidung zeige auch” wie richtig es war, sich der seinerzeit drohenden Abschiebung mit Hilfe des Kirchenasyls zu widersetzen und auf ein Asylverfahren in Deutschland zu drängen”.

Auch Pfarrer Volker Horlitz und das Presbyterium der Kirchengemeinde Hochdahl sehen sich bestätigt, der Familie Schutz im Kirchenasyl gewährt zu haben. „Wir freuen uns, dass die Hilfe der viele Helfer und Helferinnen zu einem guten Ende geführt hat. Nun hoffen wir, dass sich die Familie in unserem Land gut einlebt.“ Die Familie wird nach wie vor vom Freundeskreis Flüchtlinge Hochdahl betreut.

Über Italien eingereist

Die Anerkennung beruht auf § 60 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes und ist von den Wirkungen her identisch mit einer Anerkennung nach Art. 16a des Grundgesetzes.
Letztere wurde nur deshalb nicht ausgesprochen, weil die Familie über Italien und damit über einen sogenannten “sicheren Drittstaat” im Sinne des Art. 16a Abs.2 Grundgesetz nach Deutschland eingereist ist.

Das Kirchenasyl der afghanischen Flüchtlingsfamilie war am 20. Februar in Erkrath erfolgreich zu Ende gegangen. Die Eltern und ihre drei Kinder hatten seit dem 25. Januar bei der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl Schutz gesucht, da sie eine Abschiebung nach Italien befürchten mussten. Die Kirchengemeinde Hochdahl gehört zu den elf Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann.

Schwer misshandelt

Die fünfköpfige Familie war im Sommer 2008 aus Afghanistan geflohen, wo die 33-jährige Mutter und ihre Tochter von den Taliban schwer misshandelt worden waren. Der Mutter, einer Schauspielerin, hatten die Taliban den Arm gebrochen, sie mit Benzin übergossen und angezündet, da sie in „westlicher“ Kleidung in einem Film aufgetreten war.

Auf ihrem Weg durch Europa waren die Flüchtlinge zunächst bei einem Zwischenstopp in Italien von der dortigen Polizei erkennungsdienstlich behandelt worden, bevor sie nach Deutschland weiterreisen konnten. Damit wäre Italien für das Asylverfahren zuständig gewesen.

Nach Aussage mehrerer ärztlicher und psychologischer Gutachten war die Familie jedoch nicht in der Lage, nach Italien zurückzureisen. Die Bundesrepublik machte von ihrem Selbsteintritt Gebrauch, so dass die Familie ein Asylverfahren in Deutschland bekommen konnte.

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Bootsflüchtlinge werden schutzlos auf hoher See zurückgewiesen – Vorwürfe gegen FRONTEX

ARD Report Mainz berichtet über Menschenrechtsverletzungen im Namen der EU – Der EED weist auf Berichte westafrikanischer Küstenbewohner hin.

In seiner Sendung vom 5. Oktober berichtete Report Mainz von Vorwürfen gegen die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX, die mit Steuergeldern Menschen an der Flucht nach Europa hindern soll. Mit Unterstützung europäischer Polizeikräfte, darunter der deutschen Bundespolizei, würden Flüchtlinge, die schon tagelang auf dem Meer unterwegs sind, wieder in die Ausganghäfen zurückschickt. Sie würden abgedrängt und unter Gewaltandrohung und ohne humanitäre Hilfe zu leisten an der Weiterfahrt zu den nahen europäischen Küsten gehindert.”Solches Vorgehen widerspricht der Genfer Flüchtlingskonvention, die jedem Flüchtling Schutz und Anhörung garantiert”, sagte EED-Vorstand Rudolf Ficker. Der EED setzt sich mit vielen Partnern für die Achtung der Menschenrechte in Afrika ein und sieht die Glaubwürdigkeit Europas auf dem Spiel, wenn die EU selbst Mindeststandards im Umgang mit verfolgten Menschen nicht einhält.

“Statt sich zu fragen, warum Menschen aus Afrika fliehen und warum ihnen immer mehr Fischer mit ihren Booten helfen, hat Europa  eine Agentur aufgebaut, die zwar Flucht letztendlich nicht verhindert kann, aber Flüchtlinge zwingt, neue weite Umwege zu nehmen, und sie damit in lebensgefährliche Situationen treibt”, so Ficker. “Berichte über Rückführungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, untergraben die Glaubwürdigkeit der europäischen Politik.”

Der EED hat im Rahmen eines neuen Projektes, das die Situation der Kleinfischer in Westafrika aufgreift und illegalen Fischfang und unfaire Fischereiabkommen der EU unterbinden will, eigene Recherchen durchgeführt.

“Immer wieder fragten uns Frauen und Mütter von Fischern , warum sich ‘unsere Meerespolizei’ so unmenschlich zu ihren Kindern und Ehemännern verhält und sie schutzlos über die offene See, ermüdet und krank wieder zurückschickt, ohne sie anzuhören”, berichtet Francisco Marí, der Beauftragte des EED für die EU-Afrika-Beziehungen, von seinem letzten Besuch in senegalesischen Fischerdörfern. “Uns wurde auch berichtet, dass FRONTEX im Senegal selbst durch Mittelsmänner Boote, die angeblich zur Flucht bereitstehen, zerstören lässt. Weiter wurde berichtet, dass zur Abschreckung verletzten und unterernährten Flüchtlingen Hilfe auf hoher See verweigert wird”, so Marí weiter.

EU-Trawler und asiatische “Piratenfischer” haben in den vergangenen Jahren die Fischgründe vor Westafrika ausgeplündert und Armut und Hunger in die einst gut vom Fischfang lebenden Küstendörfer gebracht.

“Diese hochgerüstete Polizeitruppe FRONTEX sollte lieber Jagd auf die europäischen und asiatischen Piratenfischer machen”, so Dao Gayé, Präsident der senegalesischen Fischervereinigung. “Dann hätten unsere Jugendlichen weniger Gründe, in Europa Arbeit zu suchen.”

Der EED fordert den amtierenden Bundesinnenminister Schäuble auf, die Vorwürfe der Menschenrechtsverletzung durch FRONTEX zu überprüfen und davon abhängig eine Kündigung der Zusammenarbeit mit FRONTEX in Betracht zu ziehen.

“Die neue Bundesregierung muss sich bei der EU um legale Einwanderungsmöglichkeiten bemühen und ihre Anstrengungen in der Entwicklungshilfe verstärken, damit Armut, Hunger und Verfolgung nicht noch weitere Menschen zwingen, in die ‘Todesboote’ zu springen. Vor allem aber müssen Wirtschaftspraktiken in Europa, die Menschen im Süden in Armut stürzen und ihr Recht auf Leben in Würde missachten, unverzüglich beendet werden”, so Pfarrer Jürgen Reichel, Leiter der Abteilung Entwicklungspolitischer Dialog im EED.

Der Bericht von Report Mainz kann auf der Internetseite des SWR angesehen werden.

Für Rückfragen:

Francisco Marí, +49 (0) 179 / 4621-783

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Zur Schule ohne Angst vor Abschiebung

Statuslose Kinder


Kinder von Eltern, die illegal in Deutschland leben, sind in einer heiklen Lage, wenn sie zur Schule gehen wollen. Und Schulleiter auch: Melden sie den Fall, droht der Familie die Abschiebung. Melden sie es nicht, kann das strafbar sein.
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Der Alltagsrassismus

Mit Bezug auf diesen Blogbeitrag

Ich mag sie nicht ..

erscheint mir hier ein Beitrag für die Autorin als Anregung zur weiteren literarischen und gedanklichen Beschäftigung mit dem Thema sinnvoll:

Empirischen Untersuchungen zum Alltagsrassismus [Bearbeiten]

Seit Mitte der 1980er Jahre gibt es erste empirischen Untersuchungen des Alltagsrassimsus – z. B. in Großbritannien, den USA und den Niederlanden.[13] Seit Anfang der 1990er-Jahre führt erstmals und regelmäßig das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung auch in der Bundesrepublik diskursanalytische qualitative Untersuchungen durch. [14]

Das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung stellte in seiner „Untersuchung des Alltagsdiskurs“ folgende „Aussagen über Minderheiten“ und Einwanderer als „dominant“ fest, die „vielfach höchst ideologiebefrachtet sind“ (eine Auswahl [14]):

  • Die Einwanderer sind dazu eingeladen worden, in unser Land zu kommen.
  • Sie verursachen den Niedergang der Stadt bzw. der Nachbarschaft.
  • Sie (die eingewanderten Arbeiter) arbeiten hart.
  • Sie nehmen unsere Häuser in Beschlag.
  • Sie missbrauchen unser System der sozialen Sicherheit und leben von Sozialhilfe.
  • Sie müssen sich unseren Normen und Regeln anpassen.
  • Sie haben andere Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche.
  • Erziehung sollte nur in unserer Sprache stattfinden.

Weiter u.a. bei Wikipedia

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