Warnhinweis auf Lebensmitteln
Ab dem 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die mit bestimmten Azofarbstoffen oder Chinolingelb gefärbt sind, den Warnhinweis auf der Packung tragen “Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen”. Insbesondere die bei Kindern beliebten Süßigkeiten wie Fruchtgummis, Bonbons, Limonaden, Götterspeise, aber auch Backdekor werden mit den problematischen Stoffen gefärbt. “Ein Verbot der betroffenen Farbstoffe hätte einen besseren Schutz gerade auch für Kinder geboten”, moniert Waltraud Fesser, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.Betroffen von der Kennzeichnungspflicht sind die Azofarben Tatrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a) und Allurarot (E 129) sowie ein weiterer Farbstoff namens Chi-nolingelb (E 104). Schon lange stehen diese Farbstoffe in der Kritik, unter anderem wegen des Verdachts, pseudoallergische Reaktionen hervorrufen zu können. Zwar ist das Immunsystem hier nicht wie bei klassischen Allergien beteiligt, die auftretenden Symptome wie Nesselsucht, Asthma oder Hautödeme sind aber ebenso dramatisch. Eine Studie der Universität Southampton kam im Jahr 2007 zu dem Ergebnis, dass der Konsum von einem Gemisch der Azofarben bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefiziten führen kann. Dies war in der Europäischen Union der Anlass, das Gesetz zu ändern und die Hinweispflicht einzuführen.Die Lebensmittelindustrie schätzt diese Farbstoffe, da sie sich gut bewährt haben, licht- und säurebeständig und hitzestabil sind. Dass man peppig bunte Süßwaren auch anders herstellen kann, beweisen Bio-Produzenten wie auch andere Hersteller, die ihre Produkte mit natürlichen Pflanzen- und Fruchtextrakten färben. Dazu zählen Chlorophyll, Rote Bete, Spinatextrakt oder Holundersaft.
Kinder kaufen erfahrungsgemäß ihre geliebten Süßigkeiten, ohne erst das Kleingedruckte auf der Verpackung zu studieren. Daher wäre das Verbot der problematischen Farbstoffe, wie es die Verbraucherzentralen seit langem fordern, der bessere Weg gewesen, um gesundheitliche Beschwerden durch den Verzehr solcher Produkte auszuschließen. Bio-Lebensmittel dürfen nach den Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten und sind eine sichere Alternative. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Zutatenliste zu studieren oder direkt auf Bio-Produkte zuzugreifen.
Weitere Informationen zu Farb- und Zusatzstoffen in Lebensmitteln bieten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale montags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 13 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 01805 / 60 75 60 30 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; Mobilfunkpreis maximal 0,42 Euro pro Minute).