In Völklingen wird die Kritik an Polizei und Behörden lauter. Aber nur hinter vorgehaltener Hand – aus Angst vor einem Skandal. Warum wurde weggeschaut?
Zum Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung 10.12.2011
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Petition: Asylrecht – Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die “Residenzpflicht” (Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) § 56 und §85 Punkt 2.) abgeschafft wird, die es Asylbewerber_innen und geduldeten Flüchtlingen verbietet, ihren Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen.
Begründung
Die Residenzpflicht, also das Verbot, den Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen, stellt für viele Betroffene eine enorme Einschränkung dar, der sie teilweise viele Jahre lang unterliegen. Das liefert sie der Willkür der Behörden aus, die über die Ausnahmegenehmigungen zu entscheiden haben. Viele setzen sich dann notgedrungen über das Verbot hinweg, was zu Prozessen, Geld- und Gefängnisstrafen führt, da Verstöße gegen die Residenzpflicht im Wiederholungsfall als Straftat gelten. Dabei nehmen sie nur wie wir alle ganz selbstverständlich ihr Recht aus Artikel 13 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Anspruch, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen. Der Besuch von Freunden, Verwandten und des Nachbarortes sollte möglich sein, ohne einen “Urlaubsschein” bei der Ausländerbehörde beantragen zu müssen, der von den Behörden oft abgelehnt wird.